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Mohnblume im Abendlicht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  2. Vertragsschluss

  3. Widerrufsrecht

  4. Erstellung der Lichtbilder

  5. Änderung oder Ausfall des Fototermins

  6. Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)

  7. Bearbeitung und Bereitstellung der Lichtbilder

  8. Mitwirkungspflicht des Kunden

  9. Abnahme

  10. Rechtseinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung

  11. Rechtseinräumung durch den Auftragnehmer

  12. Vergütung

  13. Mängelhaftung

  14. Haftung

  15. Kündigung des Vertrages

  16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  17. Alternative Streitbeilegung

 

B. Informationen zum Datenschutz

  1. Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten des Verantwortlichen

  2. Datenverarbeitung zur Auftragsabwicklung

  3. Rechte des Betroffenen

  4. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Ronja Götte, handelnd unter "Perspektivwechsel-Fotografie Ronja Götte" (nachfolgend "Veranstalter"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der vom Auftragnehmer auf seiner Website beschriebenen Leistungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2) Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann über ein ggf. vom Auftragnehmer online bereitgestelltes Kontaktformular, in Textform (z. B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.

2.2 Der Auftragnehmer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z. B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung(en) zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Auftragnehmer abzugebende Annahmeerklärung in Textform (z. B. per E-Mail) innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3) Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.

4) Erstellung der Lichtbilder

4.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen aus dem Bereich der Fotografie. Vertragsgegenstand kann sowohl die Ablichtung von Sachen als auch die Ablichtung von Personen oder Tieren sein.

4.2 Die Fotografien werden je nach Vereinbarung zwischen den Parteien im Studio des Auftragnehmers oder an einem anderen Ort erstellt. Für die Anreise zum Fototermin ggf. entstehende Kosten tragen die Parteien jeweils selbst.

4.3 Die technische Ausrüstung zur Erstellung der Fotografien wird vom Auftragnehmer bereitgestellt.

4.4 Der Auftragnehmer kann seine Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Dabei kann sich Auftragnehmer auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung.

5) Änderung oder Ausfall des Fototermins

5.1 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

5.2 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Auftragnehmers über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.

5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Fototermin aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Fotografen kurzfristig gegen volle Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Vergütung abzusagen. Der Auftragnehmer wird sich bei Ausfall des Fototermins um einen Ersatztermin bemühen.

6) Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)

Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Auftragnehmer dem Kunden das Recht ein, seinen Auftrag nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):

6.1 Der Kunde kann den Auftrag bis zu 7 Tage vor Beginn des Fototermins ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Auftragnehmer in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer maßgeblich. Storniert der Kunde seinen Auftrag fristgerecht, so wird der Auftragnehmer ihm eine ggf. bereits gezahlte Vergütung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Auftragnehmer das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde für seine Zahlung an den Auftragnehmer verwendet hat.

6.2 Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.

7) Bearbeitung und Bereitstellung der Lichtbilder

7.1 Die erstellten Lichtbilder werden im Anschluss an den Fototermin vom Auftragnehmer bearbeitet und dem Kunden in digitaler Form bereitgestellt. Sofern die Parteien nichts anders vereinbart haben, schuldet der Auftragnehmer lediglich die Bereitstellung einer von ihm getroffenen Auswahl der bearbeiteten Lichtbilder in einem bestimmten Dateiformat und in einer bestimmten Bildqualität (Auflösung) und nicht die Bereitstellung des gesamten Bildmaterials im ursprünglichen Bildformat. Dateiformat und Bildqualität der bereitzustellenden Lichtbilder ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Die Auswahl für die bereitzustellenden Lichtbilder trifft der Auftragnehmer nach eigenem billigen Ermessen. Je nach Vereinbarung werden die Lichtbilder dem Kunden ausschließlich online über die Website des Auftragnehmers oder zusätzlich auf einem körperlichen Datenträger (z. B. DVD oder USB-Stick) bereitgestellt.

7.2 Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten der Dienste Dritter bedienen. Soweit sich hieraus besondere Mitwirkungsobliegenheiten für den Kunden ergeben, wird der Auftragnehmer den Kunden hierauf gesondert hinwiesen.

 

8) Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er vereinbarte Termine einzuhalten, ggf. für die Durchführung des Fototermins erforderliche Einwilligungen und/oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem Auftragnehmer Zutritt zu den vereinbarten, nicht zum Auftragnehmer gehörenden Räumlichkeiten zu verschaffen, soweit dies für die Vertragserfüllung des Auftragnehmers erforderlich ist.

8.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.

 

9) Abnahme

9.1 Entwürfe der bearbeiteten Lichtbilder werden dem Kunden in einer Online-Galerie in digitaler Form zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der Kunde kann nach der Bereitstellung eines Entwurfs Änderungen bzw. Nachbesserungen verlangen, sofern diese nicht im krassen Gegensatz zu den ursprünglich vereinbarten Gestaltungsvorgaben stehen.

9.2 Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Zugang des Entwurfs beim Kunden, zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den Entwurf innerhalb vorgenannter Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Handelt der Kunde als Verbraucher, so gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

9.3 Verlangt der Kunde nach der Abnahme gemäß vorstehender Ziffer Änderungen vom Auftragnehmer, so kann der Auftragnehmer ihm hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen. Hierüber lässt der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Anforderung ein konkretes Angebot zukommen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.

 

10) Rechtseinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung

10.1 Der Kunde räumt dem Auftragnehmer die für die Erstellung der Lichtbilder erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere die für die Ablichtung von Sachen ggf. erforderlichen Nutzungsrechte sowie die für die Ablichtung von Personen erforderlichen Rechte (Recht am eigenen Bild). Der Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihn für den vereinbarten Vertragszweck fotografiert. Soweit der Auftragnehmer für den vereinbarten Vertragszweck auch andere Personen fotografieren soll, ist der Kunde für die hierfür erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen verantwortlich.

10.2 Der Kunde räumt dem Auftragnehmer ferner die für die Bearbeitung und Bereitstellung der Lichtbilder erforderlichen Rechte ein und sichert zu, zu dieser Rechtseinräumung berechtigt zu sein.

10.3 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem Auftragnehmer gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund der vom Kunden beauftragten Fotografien geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

11) Rechtseinräumung durch den Auftragnehmer

Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, räumt der Auftragnehmer dem Kunden an den bearbeiteten und bereitgestellten Lichtbildern das ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese zu privaten oder geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

 

12) Vergütung

Für die Leistungen des Auftragnehmers hat der Kunde an den Auftragnehmer eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden im Angebot des Auftragnehmers mitgeteilt.

 

13) Mängelhaftung

Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

 

14) Haftung

14.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Auftragnehmer beauftragten Dritten eintreten.

14.2 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

14.2.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,

  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.2.2 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Auftragnehmer nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

14.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für dessen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

15) Kündigung des Vertrages

15.1 Der Kunde kann bis zur Fertigstellung jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Auftragnehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

15.2 Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann.

 

16) Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Auftragnehmer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

17) Alternative Streitbeilegung

17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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